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   OLG Schleswig, 13.11.1984 - 13 WF 153/84   

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https://dejure.org/1984,3901
OLG Schleswig, 13.11.1984 - 13 WF 153/84 (https://dejure.org/1984,3901)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.11.1984 - 13 WF 153/84 (https://dejure.org/1984,3901)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. November 1984 - 13 WF 153/84 (https://dejure.org/1984,3901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennung; Sonderbedarf; Getrenntlebende Ehegatten; Anwaltskosten; Scheidungsverfahren; Wechselseitige Antragsrücknahme; Erledigung; Möglichkeit

Papierfundstellen

  • FamRZ 1985, 481
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.11.1983 - IVb ZR 14/83

    Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß unter geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.11.1984 - 13 WF 153/84
    In BGHZ 89, 33 [hier: I (165) 162 c] habe der BGH zwar hinsichtlich der Anerkennung eines Prozeßkostenvorschusses als Sonderbedarf gewisse Zweifel angemeldet, er habe jedoch keine Entscheidung dazu getroffen, ob Kosten eines bereits abgeschlossenen Prozesses als Sonderbedarf angesehen werden könnten.
  • OLG Brandenburg, 29.04.2008 - 10 UF 124/07

    Unterhalt - Erwerbsobliegenheit des selbstständigen Apothekers

    Insbesondere hat der Beklagte nicht etwa geltend gemacht, seine Erwerbstätigkeit nun, nach Vollendung des 65. Lebensjahres, in einer Weise ausüben zu müssen, die bis an die Grenzen seiner körperlichen Leistungsfähigkeit geht bzw. mit gesundheitlichen Einschränkungen verbunden ist (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt, FamRZ 1985, 481).
  • OLG Saarbrücken, 07.12.1994 - 9 UF 103/94

    Berücksichtigung von Einkünften aus an sich unzumutbarer Altersarbeit

    Einer der in der Rechtsprechung erwogenen Ausnahmefälle, nämlich gesteigerte Unterhaltspflicht, Mangelfall, unzureichende Altersvorsorge während des regulären Arbeitslebens oder freiberufliche Tätigkeit während des regulären Arbeitslebens (vgl. OLG Köln FamRZ 1984, 269; OLG Hamburg, FamRZ 1985, 394, 396, OLG Frankfurt/M., FamRZ 1985, 481 ), liegt nicht vor (vgl. auch Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 2. Aufl., Teil IV RdNr. 121).
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